Vereidigte Übersetzungen

für die Gerichte des Saarlandes allgemein vereidigte Übersetzerin

Wegen der Vertraulichkeit der Dokumente zur Zeit des Übersetzens können leider keine Beispiele zur Verfügung gestellt werden

Umgangssprachlich wird oft von einer „beglaubigten Übersetzung“ geredet. Leider gibt es in Wahrheit keine Beglaubigungen von Übersetzungen. Übersetzer, die vor einem Landgericht einen Schwur abgegeben haben, bestätigen die Richtigkeit ihrer Übersetzung.

Die genaue Bezeichnung eines anerkannten Übersetzers ist von Bundesland zu Bundesland verschieden: ermächtigt, beeidigt oder vereidigt. Die Bedeutung all dieser Bezeichnungen ist gleich. Ein Landgericht hat sich versichert, dass Sprachniveau vorhanden ist, Sprachmittler Fähigkeiten gelernt worden sind und Integrität wird geprüft.

Vereidigung (Ermächtigung/Beeidigung) gilt Bundesweit, egal vor welchem Landgericht der Schwur gemacht worden ist.

Übersetzungserfahrung

– Universitätsurkunden
– Diplomzusätze
– Heiratsurkunden
– Führerscheine
– Gehaltsabrechnungen
– Kontoauszüge

Natasha Higman
MA, MBA, FCCA, ACIL

Nach ihrer zweisprachigen Erziehung im Rhein-Main Gebiet und längere Berufserfahrung im Finanzwesen in England hat Natasha ein Master of Arts in Übersetzen absolviert. Nach der notwendigen Überprüfung des Landgerichtes des Saarlandes ist sie jetzt für die Gerichte im Saarland und die saarländischen Notare allgemein vereidigte Übersetzerin.

Ihr Eintrag in der Justiz Dolmetscher Datenbank ist hier.